Was erwartet Sie

Therapieablauf, Erstgespräch und Rahmenbedingungen

Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem ersten gegenseitigen Kennenlernen.

Im Zuge des Erstgesprächs werden Therapiekosten, Dauer und organisatorische Themen wie Absageregelungen, Frequenz, usw. abgeklärt. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich statt.

Nach Ende der Stunde bekommen Sie eine Honorarnote. Dieser offene Betrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das dort genannte Konto zu überweisen oder vor Ort in bar zu begleichen.

Eine Einheit dauert 50 Minuten und kostet 70 Euro. 

Zu beachten, dass derzeit keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist!

Mögliche Inhalte für das Erstgespräch:

  • Ihre persönliche Situation und Hintergrund
  • Gründe für den Beginn einer Therapie
  • Mögliche Ziele, die Sie erreichen möchten, Erwartungen
  • Klärung von offenen Fragen und Rahmenbedingungen
  • Informationen zum therapeutischen Prozess und meiner Arbeitsweise

Absageregelung:

Die vereinbarten Termine sind für Sie persönlich reserviert und benötigen daher einer rechtzeitigen Absage (via SMS, Mail oder telefonisch). Falls Ihnen ein Erscheinen nicht möglich sein sollte, bitte ich um eine rechtzeitige Absage von 24 Stunden vor dem Termin, ansonsten muss die Stunde zu 100% verrechnet werden.

Krankenkassen-Rückerstattung:

Aufgrund meines Status „In Ausbildung unter Supervision“ kann zwar ein geringerer Kostensatz pro Einheit verrechnet werden, jedoch kann KEIN Kostenzuschuss durch Ihre Krankenkasse teilrefundiert werden. Die psychotherapeutische Leistung ist gemäß § 6 UStG umsatzsteuerbefreit und wird bei Psychotherapeut:Innen im Ausbildungsstatus („in Ausbildung unter Supervision“) nicht von der Krankenkasse übernommen.

Verschwiegenheit:

Psychotherapeutische Arbeit unterliegt einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Dies betrifft sowohl die Inhalte der Behandlung oder Beratung als auch die Information, ob Sie eine solche überhaupt in Anspruch nehmen. Das heißt, alle Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt und gelangen nicht an Dritte. Geregelt § 15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr 361/1990.

Was bedeutet „in Ausbildung unter Supervision“:

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Stadium meiner Ausbildung und bin zur eigenständigen Ausübung berechtigt. Im Sinne der Qualitätssicherung bin ich zur regelmäßigen Supervision verpflichtet.